Brandschutzabschottungen: wann sie nötig sind und worauf es ankommt

Wo Rohre, Kabel und andere Leitungen durch Wände und Decken geführt werden, entstehen Öffnungen in Bauteilen, die im Brandfall Feuer und Rauch aufhalten sollen. Brandschutzabschottungen verschließen diese Öffnungen wieder. Dieser Ratgeber erklärt die Grundlagen.

Stand: AFV Brandschutz

Worum es bei Abschottungen geht

Gebäude sind in Abschnitte unterteilt, damit sich ein Brand nicht ungehindert ausbreitet. Wände und Decken, für die eine bestimmte Feuerwiderstandsfähigkeit vorgeschrieben ist, bilden diese Grenzen. Jede Durchführung einer Leitung schwächt ein solches Bauteil, wenn sie nicht fachgerecht verschlossen wird.

Die Musterbauordnung (MBO) regelt in § 40 Abs. 1, dass Leitungen durch raumabschließende Bauteile mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit nur hindurchgeführt werden dürfen, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen hiergegen getroffen sind. Wie das konkret umzusetzen ist, beschreibt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) in Abschnitt 4.

In Niedersachsen ist die entsprechende Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) eingeführt.

Wann eine Abschottung nötig ist

Nach MLAR Abschnitt 4.1.2 müssen Leitungen entweder durch Abschottungen geführt werden, die mindestens die gleiche Feuerwiderstandsfähigkeit aufweisen wie das durchdrungene Bauteil, oder innerhalb von Installationsschächten oder -kanälen mit entsprechender Feuerwiderstandsfähigkeit verlaufen.

Die MLAR nennt in Abschnitt 4.1.1 Ausnahmen, für die diese Anforderung nicht gilt:

  • Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2
  • innerhalb von Wohnungen
  • innerhalb derselben Nutzungseinheit mit nicht mehr als insgesamt 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen

Für bestimmte Fälle sieht die MLAR in den Abschnitten 4.2 und 4.3 Erleichterungen vor, etwa für Durchführungen durch feuerhemmende Wände oder für einzelne Leitungen. Ob eine Erleichterung greift, hängt von den genauen Bedingungen im Objekt ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Typische Anlässe in der Praxis sind Neubau und Umbau, aber auch nachträgliche Installationen im Bestand: neue Elektro- oder Datenleitungen, ausgetauschte Sanitärleitungen oder Durchbrüche, die bei Arbeiten geöffnet und nicht wieder verschlossen wurden.

Welche Abschottungssysteme es gibt

Welches System eingesetzt wird, hängt vom Bauteil, von der Art der Leitungen (Kabel, brennbare oder nichtbrennbare Rohre, Kombinationen) und von der geforderten Feuerwiderstandsdauer ab. Gängige Bauarten sind:

  • Mörtelabschottungen, bei denen die Öffnung mit Brandschutzmörtel verschlossen wird
  • Brandschutzmanschetten für brennbare Rohre, die die Rohröffnung im Brandfall verschließen
  • Rohrummantelungen als Alternative zu Manschetten
  • Kabelabschottungen, zum Beispiel mit Brandschutzschaum oder -kissen

Wichtig ist nicht nur das Material, sondern die vollständige Bauart: Abstände, Leitungsarten, Füllgrad und Einbaudicke müssen den Vorgaben des jeweiligen Nachweises entsprechen.

Verwendbarkeitsnachweis, Kennzeichnung und Dokumentation

Abschottungen sind in Deutschland nachweispflichtige Bauarten. Grundlage ist in der Regel eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Europäisch bewertete Systeme mit Europäischer Technischer Bewertung (ETA) benötigen für die Anwendung in Deutschland ebenfalls eine Bauartgenehmigung.

Kabelabschottungen werden dauerhaft mit einem Schild gekennzeichnet, aus dem unter anderem Typ, Feuerwiderstandsklasse und Hersteller hervorgehen. Nach der Ausführung bestätigt das ausführende Unternehmen mit einer Übereinstimmungserklärung, dass die Abschottung entsprechend dem Nachweis eingebaut wurde.

Worauf Eigentümer und Hausverwaltungen achten sollten

  • Nach jeder Installationsarbeit prüfen lassen, ob Durchbrüche wieder ordnungsgemäß verschlossen wurden.
  • Übereinstimmungserklärungen und Kennzeichnung der Abschottungen aufbewahren beziehungsweise erhalten.
  • Bestehende Abschottungen nicht nachträglich für zusätzliche Leitungen öffnen, ohne die Abschottung danach fachgerecht wiederherzustellen.
  • Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen die Anforderungen aus dem Brandschutzkonzept beziehungsweise der Baugenehmigung beachten.
  • Arbeiten mit Elektro-, Sanitär- und Lüftungsfirmen so abstimmen, dass die Abschottung nach der letzten Leitungsverlegung erfolgt.

AFV Brandschutz führt Brandschutzabschottungen in Osnabrück und Umgebung aus und dokumentiert die ausgeführten Abschottungen. Für Lüftungsleitungen gelten eigene Regeln, mehr dazu im Ratgeber zu Brandschutzklappen.

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Quellen

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Planungs- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die für Ihr Gebäude geltenden Vorschriften, Genehmigungen und Herstellerangaben.

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