Brandschutzklappen: Funktion, Einbau und Wartung im Bestand

Lüftungsleitungen verbinden Räume, Geschosse und Brandabschnitte miteinander. Damit sie im Brandfall nicht zum Weg für Feuer und Rauch werden, sitzen an den Übergängen Brandschutzklappen. Hier erfahren Sie, wie sie funktionieren und was Betreiber wissen sollten.

Stand: AFV Brandschutz

Welche Regeln für Lüftungsanlagen gelten

Für Lüftungsanlagen gilt nicht die Leitungsanlagen-Richtlinie, sondern die Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie (M-LüAR). Die MLAR schließt Lüftungs- und Warmluftheizungsanlagen in ihrem Geltungsbereich ausdrücklich aus und verweist auf die M-LüAR. Diese konkretisiert die Anforderungen aus § 41 der Musterbauordnung.

In Niedersachsen ist die Lüftungsanlagen-Richtlinie (LüAR) über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) eingeführt. Die Niedersächsische Bauordnung verlangt, dass Lüftungsanlagen betriebssicher und brandsicher sind.

Nach der M-LüAR gehören Brandschutzklappen zu den Lüftungsleitungen, ebenso wie Rohre, Formstücke, Schalldämpfer und Ventilatoren. Wo Lüftungsleitungen Wände oder Decken mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsfähigkeit überbrücken, sind Maßnahmen gegen die Übertragung von Feuer und Rauch nötig, zum Beispiel der Einbau von Brandschutzklappen.

So funktioniert eine Brandschutzklappe

Im Normalbetrieb ist die Klappe offen und die Luft strömt ungehindert. Im Brandfall schließt das Klappenblatt und verschließt den Leitungsquerschnitt. Ausgelöst wird das in der Regel thermisch: Die M-LüAR sieht für die thermische Auslöseeinrichtung eine Auslösetemperatur von höchstens 72 °C vor, bei Zuluftleitungen von Warmluftheizungen höchstens 95 °C.

Je nach Ausführung erfolgt die Auslösung über ein Schmelzlot oder über einen Federrücklaufantrieb, der zusätzlich mit einer Rauchauslöseeinrichtung kombiniert werden kann. Motorisch angetriebene Klappen lassen sich außerdem fernbetätigt prüfen.

Brandschutzklappen sind Bauprodukte nach der harmonisierten Produktnorm DIN EN 15650 und tragen eine CE-Kennzeichnung. Ihre Feuerwiderstandsdauer wird zum Beispiel als EI 30, EI 60 oder EI 90 angegeben.

Worauf es beim Einbau ankommt

Eine Brandschutzklappe erfüllt ihre Aufgabe nur, wenn sie genau so eingebaut wird, wie es der Verwendbarkeitsnachweis und die Montageanleitung des Herstellers vorgeben. Dazu gehören die zulässige Einbausituation (Wand, Decke, Massiv- oder Leichtbau), die Ausbildung des Spalts zwischen Klappe und Bauteil und der Anschluss an die Lüftungsleitung.

  • Kräfte, die auf das Gehäuse wirken, können das Schließen des Klappenblatts behindern. Lüftungsleitungen werden deshalb so angeschlossen, dass sie die Klappe nicht belasten.
  • Auslöseeinrichtung und Bedienelemente müssen zugänglich bleiben.
  • Für Prüfung und Instandhaltung muss die Klappe innen zugänglich sein. Je nach Einbausituation sind dafür zusätzliche Revisionsöffnungen in den angeschlossenen Leitungen nötig.

Weil am Einbau mehrere Gewerke beteiligt sind, lohnt sich die frühe Abstimmung zwischen Lüftungsbauer, Elektrofirma und dem Betrieb, der Klappe und Restspalt verschließt.

Funktionsprüfung und Instandhaltung im Bestand

Brandschutzklappen sind mechanische Bauteile, die jahrelang offen stehen und im Ernstfall zuverlässig schließen müssen. Sie werden deshalb regelmäßig geprüft und instand gehalten. Maßgeblich sind die Vorgaben im Verwendbarkeitsnachweis und in der Betriebsanleitung des Herstellers.

Ein Beispiel aus der Praxis: Die Montage- und Betriebsanleitung der TROX-Brandschutzklappe FKRS-EU sieht vor, dass die Funktion auf Veranlassung des Eigentümers oder Betreibers mindestens halbjährlich überprüft wird. Ergeben zwei im Abstand von sechs Monaten aufeinanderfolgende Prüfungen keine Mängel, genügt danach eine jährliche Prüfung. Die Funktionsprüfung ist unter Berücksichtigung der Instandhaltungsnormen DIN EN 13306 und DIN 31051 durchzuführen. Andere Produkte können abweichende Vorgaben haben.

In Sonderbauten können je nach Landesrecht zusätzlich wiederkehrende Prüfungen durch Prüfsachverständige vorgeschrieben sein. Welche Pflichten für ein konkretes Gebäude gelten, ergibt sich aus Baugenehmigung, Brandschutzkonzept und den einschlägigen Vorschriften.

Typische Mängel im Bestand

  • Verschmutzte oder blockierte Klappenblätter, die nicht vollständig schließen
  • Nicht zugängliche Klappen ohne Revisionsöffnung
  • Nachträglich geöffnete oder unvollständig verschlossene Restspalte am Einbauort
  • Fehlende Unterlagen zu Typ, Nachweis und bisherigen Prüfungen

Einbau, Nachrüstung und Instandsetzung

AFV Brandschutz übernimmt den Einbau, die Nachrüstung und die Instandsetzung von Brandschutzklappen und Schottungen in Osnabrück und Umgebung und stimmt sich dabei mit Elektro- und Lüftungsfirmen vor Ort ab. Leitungen, die keine Lüftungsleitungen sind, werden über Brandschutzabschottungen gesichert.

Fragen zu Ihrem Objekt?

Wir schauen uns die Situation an und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung - in Osnabrück und im gesamten Landkreis.

Quellen

Hinweis: Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechts-, Planungs- oder Fachberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die für Ihr Gebäude geltenden Vorschriften, Genehmigungen und Herstellerangaben.

Jetzt anrufen Anfrage senden